Abgabetermin gilt auch für behinderte Bewerber

Christiane Link

Ein Bewerber, der sich bei der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt bewirbt, muss seine Bewerbung auch dann pünktlich abgeben, wenn er behindert ist. Ist doch selbstverständlich, könnte man meinen. Doch offenbar ist es das nicht: Warum sonst weist die Hochschule, wenn auch nur in Klammern, darauf hin?

In einer Stellenausschreibung heißt es: „Bewerbungen (auch von Schwerbehinderten) sind mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen bis 08. Oktober 2004 an den Präsidenten der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, 85071 Eichstätt, zu richten.“

Oder wollte die Uni eigentlich darauf hinweisen, dass Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen willkommen sind? Oder, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden? Und warum schreiben sie das dann nicht?



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