Ich fühle mich der europäischen
Sie wehren sich dagegen, dass alle acht Verbesserungsvorschläge zum Gesetz im Verfassungsausschuss einzeln abgelehnt wurden. Dabei ging es unter anderem um die Definition von Barrierefreiheit. Was für Deutschland recht ist, kann doch für Österreich nur billig sein, dachten sich die Aktivisten wohl. Zumindest die Definition von Barrierefreiheit halte ich im deutschen Gesetz für gelungen. Da hören dann meine Lobpreisungen auch schon auf.
Die erste Klage auf Grundlage des deutschen Behindertengleichstellungsgesetz hat nämlich schon gezeigt, wie schwach das deutsche Gesetz ist: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Mai entschieden (AZ.: 5 S 1410/04 und 5 S 1423/04), dass Bahnunternehmen nicht verpflichtet sind, barrierefreie Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten. In dem verhandelten Fall ging es um einen Bahnhof, der bislang barrierefrei ist, aber es nach dem Umbau nicht mehr sein soll. Nicht mal das ist also im Gesetz ausreichend geregelt. In Deutschland gab es 2002 eher Jubel als Protest wie jetzt Österreich. Ich habe das schon damals nicht verstanden. Die Österreicher haben völlig recht, ein halbgares Gesetz nicht zu bejubeln – behinderte Menschen müssen nicht immer dankbar für jedes Bonbon sein -, sondern dagegen auf die Straße zu gehen. Das hätte man in Deutschland auch besser gemacht. Vielleicht müssten dann wenigstens alle Neubauten in diesem Land barrierefrei sein und ein barrierefreier Zugang wäre auch nach einem Umbau gewährleistet. Ich finde nicht, dass das zu viel verlangt ist.