Bei Gericht und auf hoher See

Heute morgen war ich bei Gericht. Es ging dabei nicht um mich, sondern um den Unfall von Angela, einer Bekannten, die auf einem Fußgängerüberweg mit Ampel von einem Auto umgenietet wurde als sie die Straße bei Grün für die Fußgänger überquerte. Angela ist E-Rollstuhlfahrerin und hat eine Sprachbehinderung. Und als sei der Unfall nicht schon schlimm genug – Angela wurde aus dem Rollstuhl geschleudert, der Rollstuhl fiel um und sie wurde verletzt – stieg die Fahrerin hinterher aus und beleidigte die am Boden liegende, blutende Angela, was wiederum andere Passanten und Zeugen derart aufbrachte, dass die Frau sich in ihr Auto flüchten musste bis die Polizei kam.

Da ich nur 15 Minuten vom Gerichtsgebäude weg wohne, habe ich Angela versprochen, mir das Verfahren anzuschauen und sie zu begleiten. Sie hat heute morgen als Zeugin ausgesagt. Zeugin deshalb, weil es eine Nebenklage in UK wie in Deutschland in der Form nicht gibt. Das bedeutet leider auch, dass Angela keinen Anwalt hatte, sondern nur der Crown Prosecution Service, den Strafverfolgungsdienst der britischen Krone, etwa so was wie die Staatsanwaltschaft, auf ihrer Seite war.

Kächer-Hochdruckreiniger dringend empfohlen

Schon das Gerichtsgebäude selbst empfand ich als absolut einem Gericht unwürdig. Man hätte dort problemlos einen Werbefilm für Kärcher-Hochdruckreiniger drehen können. Als Vorher-Nachher-Modell wäre das Gebäude durchaus geeignet. In dem Raum, in dem die Zeugen warten müssen (uns ließ man über zwei Stunden warten), waren riesige Flecken auf dem Teppichboden. Eine Teppichreinigung wäre bereits vor 10 Jahren dringend nötig gewesen. Um den Wartenden die Wartezeit zu verkürzen, gab es eine kleine Bücherecke. Jedes Buch kostete 50p – damit werde die Zeugenbetreuung finanziert, stand auf einem Schild.

Nachdem ich mich von dem kleinen Kulturschock erholt hatte, kam die Dame der Zeugenbetreuung und redete mit mir. Ja, genau. Mit mir. Und es war gar nicht so einfach, sie davon abzubringen. Sie wusste, dass ich nicht die Zeugin war, aber sie wollte partout vermeiden, mit Angela zu reden, vermutlich weil sie Angst hatte, sie aufgrund ihrer Sprachbehinderung nicht zu verstehen. Sie drückte mir das Zeugenprotokoll in die Hand, was ich ihr sofort zurückgab und ihr sagte, das sei Angelas Protokoll, nicht meines. Ich kenne das Problem, dass manche Leute lieber mit der nicht-behinderten Begleitperson sprechen. Aber dass man lieber mit der weniger behinderten Person, also in dem Fall mit mir spricht, habe ich so noch nicht erlebt.

Zeugenbefragung

Dann kam der Vertreter des Crown Prosecution Service, in den Angela verständlicherweise alle Hoffnungen setzte, in den Warteraum. Er starrte sie an als käme sie vom Mars als er sah, wie stark Angela behindert ist.

Ob sie denn überhaupt aussagen könne und ob sie sich denn noch an die Straße erinnern könne, in der das passiert sei, fragte er sie und beugte sich zu ihr runter als würde er mit einem Kind sprechen. Ja, konnte sie. Es ist die Hauptstraße in Brixton. Jeder in London kennt diese Straße. Und ob sie die Uhrzeit sagen könne. Da wurde es Angela zu bunt und sie wies ihn darauf hin, dass sie keinerlei kognitiven Einschränkungen habe, sondern einen Hochschulabschluss. Sie habe lediglich eine Sprachbehinderung und sitze im Rollstuhl. Sie könne sich natürlich noch an alles erinnern und auch die Straße benennen. Den zweiten Zeugen, einen Sicherheitsangestellten von Body Shop, der den Unfall vor dem Geschäft beobachtet hatte und Angela sofort zu Hilfe kam, fragte der Mann nichts. Ihm traute er offensichtlich zu, sich zu erinnern und eine gute Aussage vor Gericht machen zu können.

Dann gingen wir in den Gerichtssaal und auch dort war man stellenweise überfordert mit der Situation. Die Richter beim Magistrates Court sind keine professionellen Richter, sondern Freiwillige. Der CPS-Mann befragte Angela eine Weile. Irgendwann fragte er den Verteidiger, ob er sie denn überhaupt verstehen könne, was dieser verneinte. Also fing man wieder von vorne an. Es wurde wiederholt was Angela sagte, Angela bestätigte, was sie gesagt hat und dann ging es weiter. Niemand der Anwesenden hatte jemals jemanden mit einer Sprachbehinderung befragt oder sich vorher Gedanken gemacht, wie man ihr die Aussage erleichtern könnte. Angela hat dennoch eine gute Aussage gemacht, denke ich.

Nun war die Angelegenheit „nur“ ein Verkehrsdelikt. Angela war nicht traumatisiert durch den Unfall, sondern ging eigentlich guten Mutes und unaufgeregt da heute morgen hin. Wir kamen völlig gestresst aus der Verhandlung wieder raus. Nicht weil die Befragung so hart war, sondern weil die Überforderung der am Verfahren Beteiligten, auf die man sich in so einem Fall verlassen muss, einfach nicht zu übersehen war.

Wie geht es denn behinderten Menschen, die Opfer einer schweren Straftat werden? Müssen die auch erstmal klar machen, dass sie keine kognitiven Einschränkungen haben? Bitten, dass man direkt mit ihnen spricht? Nicht mit Dritten? Und können die sicher sein, dass ihre Aussage nicht dadurch verwässert wird, dass Ankläger oder Verteidigung sie nicht verstehen können aber erstmal nichts sagen, sondern das Verfahren laufen lassen? Ich bin aus dieser Zeugenbefragung rausgegangen und mich überkam der bittere Verdacht, dass behinderte Menschen, je nach dem welche Behinderung sie haben, eben nicht gleich sind vor Gericht, sondern ganz andere Hürden zu überwinden haben, als die Nervosität vor einer Aussage – vor allem in einem System, in dem die Opfer von Straftaten nicht als Nebenkläger auftreten.

Update: Die Fahrerin wurde verurteilt. Das Strafmaß steht noch nicht fest. Angela hat wegen ihrer Behandlung vor Gericht eine Beschwerde eingereicht.