Das ist Artikel 3 des Grundgesetzes – ein Teil zumindest.
Es ist eingraviert auf Glasscheiben am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin. Das Jakob-Kaiser-Haus beherbergt verschiedene Büros des Bundestages. Auf der Spreeseite des Gebäudes stehen die Glasscheiben an prominenter Stelle mit dem Text des Grundgesetzes.
Als ich am Wochenende daran vorbei kam, musste ich zwei Mal hinsehen, denn da fehlt ein Satz. Seit 1994 steht im Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der letzte Satz fehlt aber auf der Tafel, während die anderen Artikel nach meinem Laiengedächtnis komplett abgebildet sind. Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf, wurde das Jakob-Kaiser-Haus 1997, also drei Jahre nach der Grundgesetzergänzung des Artikel 3, geplant. 12 Jahre steht der Satz nun schon in der Verfassung, für den behinderte Menschen Jahrzehnte gekämpft haben. Und am Bundestagsverwaltungsgebäude wurde er einfach vergessen? Selbst wenn das so wäre, das muss doch seit 1997 jemandem ausser mir aufgefallen sein. Ich vermute sogar, dass die Scheiben dort noch gar nicht so lange stehen. Sie sehen nicht sehr alt aus. Oder bin ich wirklich die Erste, die merkt, dass der Satz fehlt? Darunter ist übrigens noch viel Platz zum den Fehler auszubügeln.
Update: Es ist die Fassung von 1949. Dass das nicht sichtbar ist, finde ich sehr bedauerlich. Mehr dazu in den Kommentaren.