Weil ihr behinderter Sohn Windeln trägt, wurde eine Familie von der Vermieterin einer Ferienwohnung auf Usedom wieder nach Hause geschickt. Das berichten Spiegel Online und andere.
Ich frage mich allerdings, warum ich bei meinen ehemaligen Kollegen bei dpa ohne Einordnung die Aussage der Vermieterin lese, Windeln gehörten nicht in den Hausmüll, sondern in den Sondermüll. Keine Einordnung, kein Widerspruch. Spiegel Online hat diese Aussage überprüft, als falsch dargestellt und nennt übrigens auch den Namen der Vermieterin.
Und dann steht in der Agenturmeldung noch die Regelung, dass Vermieter übermäßige Verschmutzung nicht dulden müssen. Diese Regelung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Urlaub behinderter Menschen zu tun. Sie in Verbindung mit inkontinenten Urlaubern zu bringen, empfinde ich als diskriminierend. Behinderte Urlauber sind nicht dreckiger als andere, auch nicht solche, die inkontinent sind. Da reicht es nicht, dass man die Verbraucherzentrale NRW darauf hinweisen lässt, dass Windeln alleine kein Kündigungsgrund sind. Stattdessen fehlt in dem Artikel komplett, dass es sich um ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz handeln könnte.