Dreieinhalb Jahre Haft für Tötung eines Querschnittgelähmten

Christiane Link

Dreieinhalb Jahre muss ein Rechtsanwalt ins Gefängnis, weil er einen Querschnittgelähmten umgebracht hat. Warum so wenig? Angeblich weil der Mann den Anwalt wie einen Sklaven behandelt haben soll. So weit so merkwürdig.

Nach dem Tod hat er seinen „Sklavenhalter“ nämlich mit Insektenspray konserviert und 30 000 Euro an Sozialleistungen kassiert. Irgendwie hat es doch den faden Beigeschmack, dass Tod nicht gleich Tod ist…

(via kobinet)



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