Du bist nicht barrierefrei, Deutscher Bundestag
2002 war behindertenpolitisch ein wichtiges Jahr. Da hat der Deutsche Bundestag das Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin werden Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene zur Barrierefreiheit verpflichtet. Darin steht in §11 der schöne Satz: „Träger öffentlicher Gewalt (…) gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, (…) schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.“
11 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes schafft es der Deutsche Bundestag nicht, sich einfach mal an sein eigenes Gesetz zu halten. Wenn er das täte, wäre die nagelneue Kampagnenseite „Du bist die Wahl“ barrierefrei. Die Videos hätten zum Beispiel Untertitel und eine Übersetzung in Gebärdensprache. Auch würde die Seite blinden Nutzern nicht mitteilen, dass sie in Englisch ist und der Sprachausgabe so eine falsche Sprache vorgaukeln. Auch behinderte Menschen „sind die Wahl“. Inklusion fängt vor der eigenen Haustür an, auch vor der des Deutschen Bundestages.