Hamburg hat eine neue Bauordnung. §52 regelt, welche Gebäude barrierefrei gebaut werden müssen. Und was sehe ich da? Fast zehn Jahre nach meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg läßt sich die Freie und Hansestadt dazu hinreißen und verpflichtet Bildungseinrichtungen zum barrierefreien Bauen. Dass ich das noch erleben darf! Und wen das noch so alles betrifft: Die Schulen, die Volkshochschulen, die Hochschulen, bekannte journalistische Bildungseinreichtungen… – natürlich nur, wenn sie neu bauen oder umbauen. Aber immerhin!
Was es allerdings für einen Sinn macht, beim Wohnungsbau Abstriche zu machen, muss mir erstmal einer erklären. In Zukunft müssen Wohngebäude erst ab mehr als vier Wohneinheiten (vorher: zwei) barrierefrei sein und auch nur dann, wenn nicht allein wegen der Barrierefreiheit ein Fahrstuhl eingebaut werden muss. Tolle Logik!
Bei barrierefreien Wohnungen geht es im Zweifelsfall gar nicht so sehr um irgendwelche Rollstuhlfahrer-Yuppies wie mich, sondern um die vielen älteren Menschen, die teilweise jetzt schon ins Heim müssen, weil sie die Stufen zu ihrer Wohnung nicht mehr hoch kommen. Wieviele Heime wollen wir denn in 20 Jahren bauen, nur weil wir jetzt versäumen beim Wohnungsbau darauf zu achten, dass die Leute stufenlos (Fahrstuhl etc.) in ihre Wohnungen kommen und auch noch lange in ihren Wohnungen bleiben können? Ich hoffe für die Damen und Herren Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, dass sie bereits eine barrierefreie Wohnung haben. Die könnten nämlich dann, wenn sie selbst darauf angewiesen sind, knapp werden. Und dann will ich nicht hören, es hätte sie keiner gewarnt!