Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht jeder Bahnhof barrierefrei sein muss, auch wenn er neu- oder umgebaut wird. Die Bahn hatte am Bahnhof Oberkochen lediglich Fahrstuhlschächte gebaut, aber keinen Fahrstuhl. Nur Bahnhöfe mit einem Fahrgastaufkommen von mindestens 1000 Menschen täglich müssen laut Bundesverwaltungsgericht barrierefrei sein. Noch mal im Klartext: Es geht hier nicht um uralte Bahnhöfe, die kurz vor der Stilllegung sind, sondern um Bahnhöfe die neu gebaut oder grundsätzlich umgebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hat sich die Grenze 1000 selber gesetzt und das sei auch okay so.
Wann werden Herr Mehdorn & Co. endlich verstehen, dass Fahrstühle nicht nur behinderten Fahrgästen nutzen? Und dass es einfach nicht mehr zeitgemäß ist, nicht barrierefreie Bahnhöfe zu bauen? Die jetzige Regelung bedeutet, dass ein Drittel der deutschen Bahnhöfe nicht barrierefrei sein müssen (Quelle: Programm der Deutschen Bahn AG)
Den Richtern mache ich übrigens gar keinen Vorwurf. Die Richter brauchen für eine anders lautende Entscheidung eine gesetzliche Grundlage. Die hat die Bundesregierung aber 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz bewusst nicht geschaffen. Stattdessen hat sie der Bahn aufgetragen, doch bitte ein Programm für behinderte Reisende aufzulegen – und genau da steht die 1000-Fahrgäste-am-Tag-Regelung drin.
Ich habe allerdings wenig Hoffnung, dass sich die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich ändern. Ich habe beispielsweise mal nachgesehen, wer eigentlich der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Aalen-Heidenheim ist, in dem Oberkochen liegt. Es ist Georg Brunnhuber (CDU), seines Zeichens Kreisbaurat und Leiter des Kreisplanungsamtes im Landratsamt. Außerdem sitzt er im Ausschuß für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Zufälle gibts…